Ja, in vielen Fällen können Sie Ihre Umzugskosten steuerlich geltend machen – je nachdem, ob Ihr Umzug beruflich oder privat bedingt ist.

🔹 1. Beruflich bedingte Umzüge:
Wenn Ihr Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Sie die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen:

  • Jobwechsel oder Versetzung
  • Verkürzung des Arbeitswegs (mindestens 1 Stunde täglich eingespart)
  • Erste Arbeitsaufnahme nach Studium oder Ausbildung
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen, z.B. durch ein eigenes Arbeitszimmer

Absetzbare Kosten:

  • Transport- und Umzugsunternehmen-Kosten
  • Reisekosten zur neuen Wohnung
  • Doppelte Mietzahlungen (für Übergangszeiten)
  • Maklergebühren (nur bei Mietwohnungen)
  • Kosten für neue Anschlüsse (Telefon, Internet)
  • Renovierungskosten der alten Wohnung (wenn mietvertraglich erforderlich)

🔹 2. Private Umzüge:
Bei privaten Umzügen können Sie die Kosten unter bestimmten Bedingungen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen absetzen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 EUR jährlich) sind steuerlich absetzbar, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist oder Sie in eine barrierefreie Wohnung ziehen müssen.

🔹 Wichtige Tipps:

  • Rechnungen aufbewahren: Für das Finanzamt sind detaillierte Belege wichtig. Barzahlungen ohne Nachweis werden nicht anerkannt.
  • Unverbindliche Umzugsbescheinigung: Lassen Sie sich vom Umzugsunternehmen eine Bescheinigung über die Umzugskosten ausstellen.
  • Kostennachweise für Eigenleistung: Wenn Sie privat umziehen, können Sie leider keine eigenen Arbeitsstunden geltend machen, aber Transportkosten oder Leihwagenmieten schon.

💡 Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzüge nutzen. Jeder Euro zählt!

Gut geplant, doppelt gespart – beim Umzug und in der Steuererklärung!